1. SC Klarenthal 1968 e. V.
Geschwister-Scholl-Str. 8
65197 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 46 82 21
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Email: sc-klarenthal@t-online.de
 
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Der 1. SC Klarenthal im Klarenthaler Kirchenkurier

 

Liebe Sportfreundinnen und -freunde.

Am Mittwoch, den 19. Oktober ereignete sich bei uns im Vereinsheim leider Gottes in den frühen Morgenstunden ein Großbrand, dem alle Räume derart zum Opfer gefallen sind, dass sie auf absehbare Zeit nicht mehr nutzbar sind.

Der Schadenumfang ist gewaltig, die Sanierungs-Planungen ebenso, da wir bislang solcher Art Planungs- und Sanierungsarbeit noch nie gemacht haben. - Wir haben mittlerweile schon viele Hilfsangebote bekommen, sowohl Geldspenden wie auch Angebote zur Mithilfe und Mitarbeit bei der riesigen Fülle der anstehenden, praktischen Arbeiten und Aufgaben.

Hierfür an dieser Stelle allen schon mal einen ganz, ganz herzlichen Dank!

Gleichwohl können wir noch weiter viele Angebote beider Arten gebrauchen, sowohl Spenden als auch Leute, die sich mit Ihren Kenntnissen und/oder auch mit Tatkraft einbringen.

Geldspenden werden „widerspruchslos“ gerne und dankend entgegen-genommen. Eine Spendenquittung erhält jeder, der Name und Anschrift auf dem Überweisungsträger vermerkt, ebenso Verwendungszweck: „Vereinsheim“

Konto: 1. SC Klarenthal, Volksbank Wiesbaden,

BIC. WIBADE5WXXX - IBAN: DE34 5109 0000 0023 0176 01

für den Vorstand: Michael Tillmann, Rachid Rahou, Dieter Leibrich, Oliver Neder

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Verein. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Geschäftsleitung des DJK 1. SC Klarenthal 1968 e. V. Eine Nutzung der Internetseiten des DJK 1. SC Klarenthal 1968 e. V. ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Vereins über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für den DJK 1. SC Klarenthal 1968 e. V. geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Verein die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.

Der DJK 1. SC Klarenthal 1968 e. V. hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.

1. Begriffsbestimmungen

Die Datenschutzerklärung des DJK 1. SC Klarenthal 1968 e. V. beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.

Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:

a) personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

b) betroffene Person

Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.

c) Verarbeitung

Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

d) Einschränkung der Verarbeitung

Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.

e) Profiling

Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

f) Pseudonymisierung

Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher

Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.

h) Auftragsverarbeiter

Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

i) Empfänger

Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.

j) Dritter

Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

k) Einwilligung

Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist der:

DJK 1. SC Klarenthal 1968 e. V.

Geschwister-Scholl-Str. 8

65197 Wiesbaden

Deutschland

Tel.: 0611 / 46 82 21

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Website: www.sc-klarenthal.de

3. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte des für die Verarbeitung Verantwortlichen ist:

Rainer Steimel

Rast Software

Hauptstraße 10

65307 Bad Schwalbach

Deutschland

Tel.: 06124 / 7 27 99 77

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Website: www.rast-software.de

Jede betroffene Person kann sich jederzeit bei allen Fragen und Anregungen zum Datenschutz direkt an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.

4. Cookies

Die Internetseiten des DJK 1. SC Klarenthal 1968 e. V. verwenden Cookies. Cookies sind Textdateien, welche über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden.

Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden.

Durch den Einsatz von Cookies kann der DJK 1. SC Klarenthal 1968 e. V. den Nutzern dieser Internetseite nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären.

Mittels eines Cookies können die Informationen und Angebote auf unserer Internetseite im Sinne des Benutzers optimiert werden. Cookies ermöglichen uns, wie bereits erwähnt, die Benutzer unserer Internetseite wiederzuerkennen. Zweck dieser Wiedererkennung ist es, den Nutzern die Verwendung unserer Internetseite zu erleichtern. Der Benutzer einer Internetseite, die Cookies verwendet, muss beispielsweise nicht bei jedem Besuch der Internetseite erneut seine Zugangsdaten eingeben, weil dies von der Internetseite und dem auf dem Computersystem des Benutzers abgelegten Cookie übernommen wird. Ein weiteres Beispiel ist das Cookie eines Warenkorbes im Online-Shop. Der Online-Shop merkt sich die Artikel, die ein Kunde in den virtuellen Warenkorb gelegt hat, über ein Cookie.

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Ferner können bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden. Dies ist in allen gängigen Internetbrowsern möglich. Deaktiviert die betroffene Person die Setzung von Cookies in dem genutzten Internetbrowser, sind unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar.

5. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen

Die Internetseite des DJK 1. SC Klarenthal 1968 e. V. erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.

Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht der DJK 1. SC Klarenthal 1968 e. V. keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch den DJK 1. SC Klarenthal 1968 e. V. daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Verein zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.

6. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

7. Rechte der betroffenen Person

a) Recht auf Bestätigung

Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

b) Recht auf Auskunft

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:

  • die Verarbeitungszwecke
  • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
  • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
  • falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
  • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
  • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
  • wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
  • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person

Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.

Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

c) Recht auf Berichtigung

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

  • Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
  • Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  • Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
  • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
  • Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei dem DJK 1. SC Klarenthal 1968 e. V. gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter des DJK 1. SC Klarenthal 1968 e. V. wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.

Wurden die personenbezogenen Daten von dem DJK 1. SC Klarenthal 1968 e. V. öffentlich gemacht und ist unser Verein als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft der DJK 1. SC Klarenthal 1968 e. V. unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter des DJK 1. SC Klarenthal 1968 e. V. wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

  • Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
  • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
  • Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  • Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei dem DJK 1. SC Klarenthal 1968 e. V. gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter des DJK 1. SC Klarenthal 1968 e. V. wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.

f) Recht auf Datenübertragbarkeit

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.

Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.

Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter des DJK 1. SC Klarenthal 1968 e. V. wenden.

g) Recht auf Widerspruch

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Der DJK 1. SC Klarenthal 1968 e. V. verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Verarbeitet der DJK 1. SC Klarenthal 1968 e. V. personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber dem DJK 1. SC Klarenthal 1968 e. V. der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird der DJK 1. SC Klarenthal 1968 e. V. die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei dem DJK 1. SC Klarenthal 1968 e. V. zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter des DJK 1. SC Klarenthal 1968 e. V. oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.

Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft der DJK 1. SC Klarenthal 1968 e. V. angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

8. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Verein als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zu unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Verein einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Vereins oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).

9. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.

10. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

11. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Verein mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

12. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Als verantwortungsbewusster Verein verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter Oberbayern tätig ist, in Kooperation mit dem Anwalt für Datenschutz Christian Solmecke erstellt.


I. Name und Wesen

1. Der Verein führt den Namen "DJK 1. SC Klarenthal 1968 e.V.", Er ist gegründet am 08. November 1968.

2. Der Verein ist Mitglied des DJK-Sportverbandes Deutsche Jugendkraft, des katholischen Bundesverbandes für Leistungs- und Breitensport. Er untersteht dessen Satzung und Ordnungen. Diese Vereinssatzung unterliegt der Genehmigung des DJK-Bundesverbandes. Der Verein führt die DJK-Zeichen. Seine Farben sind schwarz-blau.

3. Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes bzw. der Fachverbände und untersteht zugleich deren Satzungen und Ordnungen mit gleichen Rechten und Pflichten.

4. Die Sportpflege des Vereins richtet sich grundsätzlich nach Bestimmungen des
Amateursports. Ausnahmen regeln sich nach den Bestimmungen des betreffenden Fachverbandes im Einvernehmen mit dem DJK-Bundesverband.

5. Der Verein ist Jugendpflegeorganisation für die DJK-Sportjugend.

6. Der Verein "DJK 1. SC Klarenthal 1968 e.V.", Sitz Wiesbaden-Klarenthal, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, und zwar insbesondere durch Förderung des Volkssports.

7. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

8. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

9. Der Verein ist unter VR 1712 im Vereinsregister beim Amtsgericht Wiesbaden -Registergericht- eingetragen.

II. Ziele und Aufgaben

Der Verein will seinen Mitgliedern in den einzelnen Abteilungen und Sportarten sachgerecht Sport ermöglichen. Er vertritt das Anliegen des Sports in Kirche und Gesellschaft. Der Erreichung dieser Ziele dienen folgende Aufgaben:

1. Der Verein fördert Leistungs- und Breitensport; er sorgt für die Bestellung geeigneter Übungsleiterinnen und Übungsleiter und für notwendige Ausbildung der Führungskräfte.

2. Der Verein bemüht sich um die Erziehung und Bildung seiner Mitglieder zu verantwortungsbewussten Menschen, zur Achtung der Andersdenkenden und Wahrung der Würde des Einzelnen in einer freien, rechtsstaatlichen demokratischen Lebensordnung.

3. Der Verein sorgt für einen ausreichenden Versicherungsschutz für seine Mitglieder.

4. Er nimmt teil an gemeinsamen Veranstaltungen, Konferenzen und Schulungen der DJK im Kreis-, Diozösan-, Landes-, und Bundesverband und bemüht sich um Verbreitung und Auswertung des DJK-Schrifttums und anderer geeigneter Schriften.

5. Er arbeitet mit den örtlichen Sportvereinen in guter Kameradschaft zusammen und ist bereit, Mitglieder für Führungsaufgaben im Sport zur Verfügung zu stellen. Die Zusammenarbeit mit den deutschen Sportverbänden und den Sportvereinen hat zur Voraussetzung die parteipolitische Neutralität und die religiöse und weltanschauliche Toleranz.

6. Er ist bereit, Aufgaben in Kirche und Gesellschaft mitzutragen.

III. Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden. Der Verein unterscheidet in der Mitgliedschaft

a) Aktive Mitglieder,
die regelmäßig Sport treiben oder aktiv in der Führung tätig sind. Die altersmäßige Gliederung der Sportjugend richtet sich nach den Jugendordnungen der einzelnen Fachverbände.

b) Passive Mitglieder,
die bereit sind, den Verein zu fördern und ideell oder finanziell zu unterstützen.

c) Ehrenmitglieder und Förderer,
die sich um den Verein in besonderem Maße verdient gemacht haben.
Der Verein ehrt selbst verdiente Mitglieder oder beantragt Ehrungen für sie nach den Ehrenordnungen der übergeordneten Verbände.

3. Die aktiven und passiven Mitglieder über 16 Jahren haben Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung, sofern sie ihre Beiträge ordnungsgemäß entrichtet haben.

4. Aufnahme, Austritt und Ausschluss

a) Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vereinsvorstand. Die Anmeldung zur Aufnahme in den DJK-Verein erfolgt durch schriftlichen Aufnahmeantrag beim Vereinsvorstand. Für das Aufnahmeverfahren ist die vom Verein beschlossene Ordnung verbindlich.

b) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, durch Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.

c) Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Kündigungsmöglichkeiten bestehen mit einer 6-wöchigen Ansagefrist entweder zum 30.06. oder 31.12. eines jeden Jahres.

d) Über den Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein entscheidet der Vereinsvorstand. Der Ausschluss hat zu erfolgen, wenn das Mitglied offenkundig und fortgesetzt gegen die satzungsgemäß geforderten Mitgliedsverpflichtungen verstößt. Dem Mitglied, das ausgeschlossen werden soll, ist Gelegenheit zu geben, sich zu rechtfertigen. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand durch Beschluss, der schriftlich niederzulegen, mit Gründen zu versehen und vom Vorsitzenden sowie einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist. Der Beschluss ist dem betroffenen Mitglied durch Einschreibebrief zuzustellen. Gegen diesen Beschluss ist die Berufung an einen Rechtsausschuss des Vereins (Ältestenrat) oder an den Vorstand des DJK-Kreis-bzw. Diozösanverbandes zulässig.

e) Mitglieder, die laut Beschluss des Vorstandes vom Verein ausgeschlossen werden, können nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Ausschlussdatum eine neue Mitgliedschaft in unserem Verein erhalten.

5. Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder haben die Pflicht,

a) die Satzung und die Ordnungen des Vereins und der DJK zu beachten,

b) im Sport eine faire und kameradschaftliche Haltung zu zeigen und die Pflichten ge-genüber den Fachverbänden zu erfüllen,

c) die festgesetzten Beiträge zu entrichten. Ehrenvorsitzende, Ehrenmitglieder, Förderer und Funktionsträger sind beitragsfrei. Funktionsträger sind insbesondere Vorstandsmitglieder, Übungsleiter und Betreuer.

IV. Organe

Die Organe zur Leitung und Verwaltung des Vereins sind die Mitgliederversammlung
der Vorstand (ggf. geschäftsführender Vorstand), der Ältestenrat, die Kassenprüfer.

Der Vereinsvorstand

1. Zusammensetzung
Zum Vereinsvorstand gehören der Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden, der Schriftführer, der Kassenwart (geschäftsführender Vorstand), der Geistliche Beirat, der/die Sportwart (-in), der Jugendleiter und die Abteilungsleiter der einzelnen Sportarten und der Pressewart. Der Vorstand kann um weitere Mitglieder (Beisitzer) ergänzt werden.
Vorstandsmitglieder müssen Mitglied im Verein sein.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende oder ein Stellvertreter und ein weiteres Mitglied des geschäftsführenden Vorstands. Sie können den Verein nur gemeinschaftlich vertreten.
Die Vertreter der Anschluss- und Trägerorganisationen sollen zu den Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen eingeladen werden.

2. Aufgaben des Vereinsvorstandes
Aufgabe des Vereinsvorstandes ist die Leitung des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die allgemeine Vertretung des Vereins nach innen und außen.
Die Pflichten der DJK-Vereine als Mitglieder des Bundesverbandes sind zu
beachten.

3. Aufgaben der Vorstandsmitglieder
Die Verteilung der Aufgaben der Vorstandsmitglieder regelt eine Geschäftsordnung, die vom Vorstand beschlossen wird.

4. Wahl und Beschlussfähigkeit
Die Mitglieder des Vereinsvorstandes werden von der Jahreshauptversammlung auf drei Jahre gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Der Geistliche Beirat wird von der kirchlichen Seite im Einvernehmen mit dem Vorstand bestellt. Der Jugendleiter wird von der Sportjugend gewählt. Seine Bestellung bedarf der Bestätigung durch die Jahreshauptversammlung. Die Abteilungsleiter für die einzelnen Sportarten werden alle drei Jahre von ihren Abteilungen gewählt und von der Jahreshauptversammlung bestätigt. Vorstand und Abteilungsleiter sind im gleichen Kalenderjahr zu wählen.
Der Vereinsvorstand tritt in der Regel alle 2 Monate zusammen. Der Vorstand trifft seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden einberufen werden Er fasst alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.

5. Ehrenvorsitzende(r)
Die Mitgliederversammlung kann einen langjährigen verdienten Vorsitzenden nach Ablauf seiner Amtszeit zum Ehrenvorsitzenden ernennen. Dieser hat das Recht, an Vorstandssitzungen beratend teilzunehmen; ein Stimmrecht steht ihm nicht zu.

Mitgliederversammlung

Der Verein hält die Mitgliederversammlung in folgenden Formen ab: - Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung - Außerordentliche Mitgliederversammlung.

1.Zusammensetzung
Die Mitgliederversammlung bilden die über 16-jährigen Mitglieder. Jüngere Mitglieder können der Mitgliederversammlung als Gäste beiwohnen.

2. Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
a) Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für den Verein (Satzungsänderung), Auflösung des Vereins, Aufnahme eines Vereins oder Zusammenschluss mit anderen Vereinen, Eintritt in Verbände des deutschen Sports oder Austritt.
b) Beratung und Beschlussfassung aller Fragen, die von so großer Wichtigkeit sind,
dass durch sie wesentliche Grundlagen des Vereinslebens betroffen werden.
c) Wahl und Entlastung des Vorstandes oder von Vorstandsmitgliedern und Wahl der Kassenprüfer.
d) Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Vereins über das laufende Vereinsjahr.
e) Festsetzung der Vereinsbeiträge.

3. Abwicklung der Jahreshauptversammlung
Wenn die Mitgliederversammlung als Jahreshauptversammlung (einmal jährlich) durch-
geführt wird, soll ihr folgende Tagesordnung zugrunde liegen:
Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes und der Abteilungsleiter.
Vorlage der Jahresabrechnung des Vereins für das laufende Haushaltsjahr durch den
Kassenwart.
Bericht der Kassenprüfer.
Entlastung des Vorstandes.
Wahlen zum Vorstand.
Verabschiedung des Haushaltsplans und Beschluss zum Vereinsbeitrag für das laufende
Geschäftsjahr.
Annahme des Jahresarbeitsplanes und des Jahresterminplanes.
Verschiedenes.
Die Einladung zur Jahresmitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) oder
außerordentlichen Mitgliederversammlung ist dem DJK-Kreis- bzw. Diozösanverband vorzulegen.

4. Außerordentliche Mitgliederversammlung
Zu den unter a) und b) genannten Aufgaben kann auch eine außerordentliche Mit-gliederversammlung einberufen werden
durch den Vorstand oder
wenn 1/3 der Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe dieses beim Vorstand beantragen.
Ein Beschluss, der sich auf Angelegenheiten des Punktes a) bezieht, bedarf einer Stimmenmehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder.

5. Verfahrensbestimmungen
a) Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt mindestens durch Bekanntmachung in der Tagespresse (auch Klarenthaler Kirchenkurier), durch Bekanntmachung in den Schaukästen und — soweit vorhanden - durch Bekanntmachung in der Vereinszeitung.
b) Anträge auf Änderung der Satzung und zu den Angelegenheiten, bei denen zur Beschlussfassung eine % Mehrheit erforderlich ist, müssen 1 Woche im Voraus schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
c) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß eingeladen ist.
d) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse, soweit nichts anderes bestimmt ist. mit einfacher Stimmenmehrheit. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung des Antrags.
e) Die Wahlen zum Vereinsvorstand erfolgen in der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Wahlen werden grundsätzlich in offener Abstimmung durchgeführt. Auf Antrag mindestens eines Mitglieds haben sie in geheimer Abstimmung zu erfolgen. Das Vorschlagsrecht für die Wahlen haben:
- die Mitgliederversammlung und
- der Vereinsvorstand.
f) Die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse sind in einem Protokoll festzuhalten, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen ist.

Der Ältestenrat

1. Der Ältestenrat besteht mindestens aus 5 Mitgliedern.

2. Der Ältestenrat wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren im glei-
chen Turnus mit dem Vorstand gewählt. Für ausgeschiedene Ältestenratsmitglieder erfolgt Nachwahl in der folgenden Mitgliederversammlung.

3. Der Ältestenrat hat folgende Aufgaben:
a) Beratung des Vorstandes in der Leitung des Vereins, bei der Auswahl der zu ehrenden Mitglieder, der Neuwahl des Vorstandes und Entlastung des Vorstandes;
b) Einleitung und Durchführung von Ehrenverfahren und Schlichtung von Streitigkeiten:
c) Entscheidung über Einsprüche von ausgeschlossenen Mitgliedern und von Personen, deren Antrag auf Mitgliedschaft vom Vorstand abgelehnt wurde.

4. Mitglieder des Ältestenrates müssen Vereinsmitglieder, dürfen aber nicht gleichzeitig Vorstandsmitglieder sein.

Kassenprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Vereinsmitglieder als Kassenprüfer für die Dauer von drei Jahren. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Kassenprüfer dürfen nicht zugleich Vorstandsmitglieder sein.
Die Kasse wird von den Kassenprüfern unter Vorlage der Bücher und Belege geprüft.

V. Untergliederungen

Soweit Untergliederungen des Vereins sich eine eigene Satzung geben, darf diese den Regelungen der Vereinssatzung nicht entgegenstehen. Im Zweifelsfall gehen die Regelungen der Vereinssatzung vor.

Vl. Austritt aus dem DJK Bundesverband

Der Austritt aus dem DJK-Bundesverband kann nur in einer mit dem Tagesordnungspunkt ,Austritt" mit einer Frist von 14 Tagen einberufenen Mitgliederversammlung mit % Mehrheit bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden
Sollte bei der ersten Versammlung nicht die erforderliche Hälfte der Mitglieder anwesend sein, so ist eine zweite Versammlung schriftlich bei gleichen Fristen einzuberufen, die dann mit % Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig ist.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist gleichzeitig dem Kreis-, Diozösanverband
vorzulegen.
Der Austrittsbeschluss (Auszug aus dem Protokoll) ist dem Kreis-, Diozösan- und Bundesverband mitzuteilen. Der Austritt wird rechtskräftig am Ende des Kalenderjahres und wenn der Bundesverbandsvorstand den Austritt nach Erfüllung aller bestehenden Verpflichtungen bestätigt.
Im Falle des Ausschlusses oder Austrittes des Vereins aus dem DJK-Bundesverband fallen Vermögenswerte, die dem Verein zum Zwecke der Sportpflege vom Bundesverband. Bistum oder Pfarrgemeinde zur Verfügung gestellt wurden, an den Geber zurück zur weiteren Verwendung für die Sportpflege.

VII. Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer mit dem Tagesordnungspunkt "Auflösung" mit einer Frist von 14 Tagen einberufenen Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
Sollte bei der ersten Versammlung nicht die erforderliche Hälfte der Mitglieder anwesend sein, so
ist eine zweite Versammlung schriftlich bei gleichen Fristen einzuberufen, die dann mit 3/4 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig ist.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist gleichzeitig dem Kreisverband und dem Diozö-sanverband vorzulegen.
Der Auflösungsbeschluss (Auszug aus dem Protokoll) ist dem Kreis-, Diozösan- und dem Bundesverband unverzüglich mitzuteilen.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall "steuerbegünstigter Zwecke" fällt das Vermögen des Vereins an die Pfarrgemeinde, in der der Verein seinen Sitz hat, Diese hat es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und zwar für die Sportpflege oder, falls dies nicht möglich ist, für die Jugendarbeit im Wiesbadener Stadtteil Klarenthal zu verwenden.

Vorstehender Satzungstext wurde von der Mitgliederversammlung des Vereins am 20.8.2018  mit den im Fettdruck gekennzeichneten Änderungen im Abschnitt VII  angenommen und mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt.